Das Terrowierabkommen für Streitigkeiten und Problemsituationen , auch „Heimdorfer Abkommen“ nach dem Ort des Beschlusses Heimdorf, regelt das Verhalten und den Vorgang bei Situationen besonderer Art.
Grund für dieses Abkommen ist eine Entführung eines Adels, welcher sich in dieser Situation nicht auf ein Recht beziehen konnte, welches das Verhalten in einer solchen Situation regelte.
Genau ausformuliert ist es mehrere hundert Seiten lang und nur die Wenigsten kennen jeden Punkt des Abkommens. Durch die schwere Umsetzbarkeit gilt dies allerdings als Verhaltensratgeber für Opfer und Täter, als das es tatsächliches eine Richtline ist. Trotzdem gab es Rechtsfälle, wo man sich auf dieses Abkommen bezogen hatte.
Vom Rat der Clans oder den Richtern des Volkes ist dieses Abkommen zwar als Handlungsempfehlung bekannt, jedoch bislang nicht anerkannt worden.
Auszüge:
Paragraph 3 Absatz 35
[..]Eine Partei gibt der anderen Partei mit den Wort „Parte“ [Par-Te] (Paragrafen Terrowierabkommen für Streitigkeiten und Problemsituationen) das Zeichen zur Kooperation, Verhandlungsbereitschaft und Beachtung des Terrowierabkommen für Streitigkeiten und Problemsituationen.[..]
Paragraph 12 Absatz 11
[..]Sollte eine der beiden Parteien die Androhung von Gewalt, körperlich und geistigen Schäden oder anderen Konsequenzen nutzen, so gilt diese als die agressive Partei. Sollten beide diesen Status erreichen, so werden folgende Taten als gleichwertig bezeichnet. Bei einem Streit mehrerer Parteien ist die Beziehung untereinander zu berücksichtigen.[..]
Paragraph 36, Absatz 13
[..]Ist der Fordernde nicht gewillt die dringenden Bedrüfnisse (Siehe Seite 36) des Opfers im Rahmen seiner Möglichkeiten zu stillen, so darf das Opfer seine Kooperation auf ein minimum reduzieren.[..]
Paragraph 46 Absatz 3
[..]Desweiten obliegt das Befreiungsstreben beim Opfer selbst. Eine Kooperation in dieser Situation darf ihm nicht angelastet werden.[..]